Rechtsanwältin
Nika  Burakova

Kanzlei

Allgemeines

Die Kanzlei befindet sich an einem malerischen Standort in der Oberdorfstraße 3 in 78337 Öhningen.

Um Ihnen die bestmögliche und komfortabelste Beratung möglich zu machen, wurde das Beratungskonzept ständig weiterentwickelt. Durch vOffice kann eine sichere und vertrauliche Kommunikation und Erstberatung per Videokonferenz angeboten werden und das bundesweit. Sie selbst als Mandantschaft brauchen keine zusätzliche Installation auf Ihrem Endgerät -- alles läuft über den Browser -- oder lange Fahrten zur Kanzlei auf sich zu nehmen.

Sollten Sie trotzdem ein persönliches Treffen wünschen, so ist dies selbstverständlich nach wie vor möglich. Rechtsanwältin Burakova hat die Möglichkeit in verschiedenen Städten rund um den Bodensee mit Ihnen in einer persönlichen und angenehmen Atmosphäre ein persönliches Treffen zu vereinbaren. 

Falls Sie das Gespräch lieber nicht auf Deutsch suchen wollen, so kann die rechtliche Beratung gerne auch auf Russisch erfolgen. Rechtsanwältin Burakova spricht fließend und akzentfrei Russisch.

Rechtsanwältin Burakova hat es sich zur Aufgabe gemacht, Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich umfassend und kompetent zu vertreten. Selbstverständlich steht Ihnen Rechtsanwältin Burakova jederzeit auch gerne rechtsberatend zur Seite.

Dabei umfasst das Tätigkeitsgebiet von Rechtsanwältin Burakova das ganze Zivil- und Strafrecht. Einige Rechtsgebiete stehen hier jedoch besonders im Vordergrund. Mehr hierüber können Sie unter Rechtsgebiete erfahren.

Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird um Vereinbarung eines Besprechungstermins, der kurzfristig nach Vereinbarung möglich ist, bevorzugt per E-Mail oder unter den Telefonnummern 07735/810 96 65 und 0152 596 741 84 gebeten. 


Kosten

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kostet Geld.  

Rechtsanwältin Burakova rechnet ihre Kosten in der Regel nach den gesetzlichen Rahmengebühren für Rechtsanwälte ab. Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Streitwerttabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach dem Gegenstandswert. Der Gegenstandswert ist der Wert, auf den sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts bezieht.

Eine Erstberatung wird nach einem festen Betrag zuzüglich Mehrwertssteuer vergütet.

Die gesetzlichen Gebühren stellen in jedem Fall die Mindestvergütung dar, die nicht unterschritten werden darf.

Alternativ den gesetzlichen Gebühren ist die Vereinbarung eines Stundensatzes, das heißt einer Abrechnung nach der tatsächlichen Tätigkeit vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zugelassen und möglich.

Wenn Sie Fragen haben oder die voraussichtlichen Kosten einer Beauftragung wissen wollen, können Sie uns gerne vorher kostenlos kontaktieren.

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